IAS 38.21 Ansatzkriterien

Updated 4 July 2026 · Reviewed by IFRS Buddy Editorial Team

Was sind die Anerkennungskriterien für immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38.21?

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IAS 38.21 Ansatzkriterien — Kernregel

Ein immaterieller Vermögenswert wird nur anerkannt, wenn drei kumulativ erfüllte Bedingungen vorliegen: (1) die Ressource ist identifizierbar, (2) es besteht eine Kontrolle über die Ressource, und (3) zukünftige wirtschaftliche Vorteile sind wahrscheinlich und zuverlässig messbar (IAS 38.21).

Wie IAS 38.21 Ansatzkriterien Funktioniert

  • Identifizierbarkeit (IAS 38.12): Der immaterielle Vermögenswert muss entweder separat von dem Unternehmen veräußerbar sein oder aus vertraglichen oder sonstigen Rechten entstehen. Geschäfts- oder Kundenstamm allein erfüllt dieses Kriterium nicht; die Vermögenswerte müssen klar abgrenzbar sein (z. B. Marken, Patente, Software, Lizenzen).
  • Kontrolle (IAS 38.13): Das Unternehmen muss die Fähigkeit haben, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen und andere von seiner Nutzung abzuhalten. Kontrolle entsteht typischerweise durch legale Rechte (Patente, Urheberrechte, Verträge), kann aber auch durch faktische Geheimhaltung begründet werden (z. B. Kundenbeziehungen mit nicht-übertragbaren Verträgen).
  • Wahrscheinlichkeit künftiger Vorteile (IAS 38.17): Es muss wahrscheinlich sein (d. h. eine höhere als 50 %-Wahrscheinlichkeit), dass die Ressource zukünftige wirtschaftliche Vorteile generiert. Dies kann durch Marktprognosen, Geschäftspläne oder externe Faktoren nachgewiesen werden. Bei Forschung ist dies oft nicht erfüllt, bei Entwicklung hingegen regelmäßig (IAS 38.48).
  • Zuverlässige Messung (IAS 38.18): Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten müssen zuverlässig bestimmt werden können. Dies ist bei extern erworbenen Vermögenswerten regelmäßig möglich; bei intern generierten Vermögenswerten ist eine klare Kostenabgrenzung erforderlich (IAS 38.65–67).
  • Entwicklungsphase vs. Forschungsphase (IAS 38.20–21, 54–62): Kosten der Forschungsphase werden sofort als Aufwand erfasst, da die künftigen Vorteile ungewiss sind. Kosten der Entwicklungsphase werden aktiviert, wenn alle sechs Kriterien (IAS 38.57) erfüllt sind, insbesondere technische Machbarkeit und beabsichtigte Nutzung oder Verkauf.

IAS 38.21 Ansatzkriterien — Praktisches Beispiel

Szenario: Ein Pharmaunternehmen investiert €3 Mio. in Forschung und €2 Mio. in die Entwicklung eines neuen Medikaments. Die Entwicklung ist technisch machbar, behördliche Genehmigung ist wahrscheinlich, und der Markt wird auf €15 Mio. geschätzt.

Bilanzierung:

KontoDrCr
Forschungsaufwand3.000.000
Aufwand aus laufendem Geschäft3.000.000
(Forschung sofort erfasst)
KontoDrCr
Immaterielle Vermögenswerte (Entwicklung)2.000.000
Aufwand aus laufendem Geschäft2.000.000
(Entwicklung aktiviert, alle IAS 38.57-Kriterien erfüllt)

Bilanzausweis: Die aktivierte Entwicklung wird als immaterieller Vermögenswert in der Bilanz gezeigt und über die erwartete Nutzungsdauer (z. B. 10 Jahre) abgeschrieben (IAS 38.97–98).

IAS 38.21 Ansatzkriterien — Häufige Fehler

  • Verwechslung Forschung und Entwicklung: Manche Unternehmen aktivieren Forschungskosten, weil sie potenziell „zukunftsorientiert" sind. Forschungskosten sind jedoch immer Aufwand, da die Vorteile ungewiss sind (IAS 38.54).
  • Kundenbeziehungen ohne vertragliche Basis: Kundenbeziehungen werden oft überschätzt. Sie sind nur anerkennungsfähig, wenn sie aus vertraglichen Rechten (z. B. langfristige Lieferverträge) entstehen oder isoliert verkäuflich sind (IAS 38.12 b).
  • Unzureichende Nachweise für „Wahrscheinlichkeit": Bluse Hoffnungen oder optimistische Geschäftspläne reichen nicht aus. Es werden Marktanalysen, Machbarkeitsstudien und realistische Finanzprognosen benötigt, um die Wahrscheinlichkeit zu dokumentieren (Audit und Rechnungslegungsgrundsatz der Verlässlichkeit).

IAS 38.21 Ansatzkriterien — Key Paragraphs

  • IAS 38.21: Anerkennungskriterien (Identifizierbarkeit, Kontrolle, wirtschaftliche Vorteile, zuverlässige Messung).
  • IAS 38.12–13: Definition „identifizierbar" und „Kontrolle".
  • IAS 38.54, 62: Forschungs- und Entwicklungsphase; Entwicklungskosten werden aktiviert.
  • IAS 38.57: Sechs kumulative Kriterien für die Aktivierung von Entwicklungskosten.
  • IAS 38.65–67: Interne Generierung und Kostenabgrenzung.

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