IAS 38 Intern Generierte Immaterielle Vermögenswerte

Updated 4 July 2026 · Reviewed by IFRS Buddy Editorial Team

Wann können intern generierte immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 aktiviert werden?

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IFRS

Grundprinzip

Intern generierte immaterielle Vermögenswerte dürfen nur in der Entwicklungsphase aktiviert werden, wenn alle sechs kumulativen Kriterien erfüllt sind; Aufwendungen in der Forschungsphase müssen hingegen sofort erfolgswirksam aufgewendet werden (IAS 38.20, IAS 38.54).

Wie IAS 38 Intern Generierte Immaterielle Vermögenswerte Funktioniert

  • Forschungsphase (IAS 38.20): Aufwendungen für ursprüngliche Forschung und Untersuchung, um neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse zu gewinnen, müssen sofort als Aufwand erfasst werden – eine Aktivierung ist nicht zulässig. Dies gilt unabhängig davon, wie wahrscheinlich die wirtschaftliche Rentabilität ist.
  • Entwicklungsphase – Grundvoraussetzung (IAS 38.21): Erst ab dem Zeitpunkt, ab dem das Unternehmen ein immaterielles Vermögenswert zur Verwendung oder zum Verkauf entwickelt, können Aktivierungskriterien relevant werden.
  • Erste zwei Kriterien – technische Machbarkeit und beabsichtigte Fertigstellung (IAS 38.57a, IAS 38.57b): Das Unternehmen muss nachweisen, dass es technisch machbar ist, das immaterielle Vermögenswert zu vervollständigen. Dies wird regelmäßig durch Business Cases, Machbarkeitsstudien oder abgeschlossene Entwicklungsphasen dokumentiert.
  • Drittes und viertes Kriterium – Absatzmarkt und Nutzenwahrscheinlichkeit (IAS 38.57c, IAS 38.57d): Es muss ein Markt für das Produkt oder die Dienstleistung bestehen oder deren interner Nutzen nachgewiesen sein. Der Absatzmarkt sollte durch Marktforschung, bestehende Kundenanfragen oder identifizierte Geschäftsbedarfe belegt sein. Die wirtschaftliche Nutzung muss wahrscheinlich sein.
  • Fünftes Kriterium – Verfügbarkeit angemessener Ressourcen (IAS 38.57e): Das Unternehmen muss über angemessene finanzielle, technische und andere Ressourcen verfügen, um die Entwicklung abzuschließen und das Vermögenswert zu nutzen oder zu veräußern. Dies erfordert explizite Ressourcenplanung und Budgetierungsentscheidungen.
  • Sechstes Kriterium – Zuverlässige Aufwandsermittlung (IAS 38.57f): Die dem Entwicklungsprojekt zurechenbaren Aufwendungen müssen zuverlässig gemessen werden können. Dies schließt direkte Personalkosten, Materialien, Lizenzgebühren und zuordenbare indirekte Gemeinkosten ein (IAS 38.66, IAS 38.67).

IAS 38 Intern Generierte Immaterielle Vermögenswerte — Praktisches Beispiel

Ein Softwareunternehmen entwickelt ein Verwaltungssystem. Die Forschungsphase kostete €150.000 und wurde 2023 vollständig als Aufwand erfasst. Ab Januar 2024 beginnt die Entwicklungsphase mit geschätzten Kosten von €300.000. Das Unternehmen hat:

  • Machbarkeitsstudie abgeschlossen (✓ technische Machbarkeit)
  • Vertrag mit Pilotkundes mit Abnahmeverpflichtung (✓ Absatzmarkt)
  • Budget genehmigt und Entwicklungsteam zugewiesen (✓ Ressourcen verfügbar)
  • Detaillierte Kostenerfassung eingerichtet (✓ Zuverlässigkeit)
  • Fertigstellung für Q4 2024 geplant (✓ beabsichtigte Fertigstellung)

Bilanzierung der Entwicklung 2024

KontoDr (€)Cr (€)
Intern generiertes Softwarevermögenswert240.000
Betriebskosten60.000
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung300.000

Die €60.000 sind nicht aktivierbare Gemeinkosten (z. B. Verwaltungsaufwand, der nicht unmittelbar der Entwicklung zuordenbar ist). Das immaterielle Vermögenswert wird ab Verfügbarkeit über geschätzten Nutzungsdauer amortisiert (IAS 38.97).

IAS 38 Intern Generierte Immaterielle Vermögenswerte — Häufige Fehler

  • „Alles-oder-nichts"-Ansatz: Viele Praktiker versuchen, gesamte Entwicklungsprojekte retroaktiv zu aktivieren, ohne nachträglich nachzuweisen, dass alle sechs Kriterien kumulativ erfüllt waren. Audit-Fallen entstehen, wenn die Dokumentation fehlte, obwohl die Kriterien tatsächlich erfüllt waren.
  • Unzureichende Absatzmarktvalidierung: Unternehmen aktivieren häufig auf Basis interner Annahmen (z. B. „Geschäftsführer glaubt, dass Markt existiert"), ohne objektive Nachweise wie Kundenanfragen, Marktforschung oder verbindliche Aufträge zu dokumentieren. IAS 38.57c erfordert objektivierbare Evidenz.
  • Indirekte Gemeinkosten falsch erfasst: Viele aktivieren nur direkte Löhne und Materialien, während sie zuordenbare indirekte Kosten (z. B. IT-Infrastruktur, QA-Ressourcen, die spezifisch für das Projekt genutzt werden) als Aufwand führen. Dies verstößt gegen IAS 38.66.

IAS 38 Intern Generierte Immaterielle Vermögenswerte — Key Paragraphs

  • IAS 38.20 – Forschungsphase: sofortige Aufwandserfassung
  • IAS 38.54, IAS 38.57 – Kumulativ erforderliche Aktivierungskriterien
  • IAS 38.66, IAS 38.67 – Kostenbestandteile und Kapitalisierbarkeitsprinzipien
  • IAS 38.97, IAS 38.104 – Amortisation und Nutzungsdauer
  • IAS 38.122 – Offenlegungspflichten für intern generierte Vermögenswerte

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