IAS 38 Research and Development Costs — Auf Deutsch

Wie werden Forschungs- und Entwicklungskosten nach IAS 38 behandelt?
U
IFRS

IAS 38 Research — Kernregel

Forschungskosten werden sofort als Aufwand erfasst, während Entwicklungskosten aktiviert werden dürfen, wenn strenge Kriterien erfüllt sind – insbesondere technische und wirtschaftliche Machbarkeit sowie die Absicht und Fähigkeit zur Fertigstellung (IAS 38.20, IAS 38.57).

Wie IAS 38 Research Funktioniert

  • Forschungsphase – unmittelbare Aufwandserfassung: Alle Kosten in der Forschungsphase (original investigation to obtain new scientific/technical knowledge) müssen sofort als Aufwand bilanziert werden. Es ist nicht zulässig, diese zu aktivieren. Dies gilt auch für interne Forschungsprojekte (IAS 38.54).
  • Entwicklungsphase – Aktivierungsfähigkeit: Kosten der Entwicklungsphase (application of research findings) können als immaterielle Vermögenswerte aktiviert werden, wenn alle sechs Kriterien des IAS 38.57 erfüllt sind: technische Durchführbarkeit, Absicht zur Fertigstellung, Fähigkeit zur Nutzung/zum Verkauf, wahrscheinliche zukünftige wirtschaftliche Vorteile, Verfügbarkeit angemessener Ressourcen sowie zuverlässige Messung der Herstellungskosten.
  • Aktivierungsbilanzwert und Messung: Der Aktivierungswert umfasst alle direkt zurechenbaren Kosten (Materialien, Arbeitskräfte, direkte Gemeinkosten), aber nicht allgemeine Verwaltungskosten oder Vertriebskosten, es sei denn, diese sind direkt dem Projekt zurechenbar (IAS 38.65–66). Die aktivierten Kosten werden als selbsterstellter immaterieller Vermögenswert erfasst.
  • Abschreibung und Neubewertung: Aktivierte Entwicklungskosten werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, beginnend mit der Verfügbarkeit des immateriellen Vermögenswertes für die Nutzung (IAS 38.97). Die Nutzungsdauer ist regelmäßig zu überprüfen. Zusätzliche Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36 sind erforderlich, wenn Indikatoren für Wertminderung vorliegen.
  • Nachträgliche Forschungsausgaben: Sollte ein Unternehmen ein aktiviertes Entwicklungsprojekt später erneut untersuchen und die Grenzen zwischen Forschung und Entwicklung verschwimmen, müssen diese nachträglichen Kosten als Aufwand erfasst werden – eine Reaktivierung ist nicht zulässig (IAS 38.20).
  • Abgrenzung und Beurteilungsunsicherheit: Die Unterscheidung zwischen Forschung und Entwicklung erfordert fachliches Urteilsvermögen. Ein gut dokumentiertes Projekt-Gating-System und regelmäßige interne Bewertungen sind essentiell, um Aktivierungskriterien nachzuweisen (IAS 38.59–64).

IAS 38 Research — Praktisches Beispiel

Ein Pharmaunternehmen investiert 5 Mio. € in die Entwicklung eines neuen Medikaments.

  • Phase 1 (Grundlagenforschung, Jahre 0–1): 2 Mio. € → Sofortige Aufwandserfassung (Forschung)
  • Phase 2 & 3 (Entwicklung, Jahre 1–3): 3 Mio. € → Aktivierbar, da alle IAS 38.57-Kriterien erfüllt:
- Technische Machbarkeit: klinische Studien bestätigt

- Wahrscheinliche wirtschaftliche Vorteile: Marktanalyse positiv

- Verfügbare Ressourcen: Budget reserviert

- Zuverlässige Messung: alle Kosten dokumentiert

KontoSollHaben
Forschungsaufwand2.000
Kasse2.000
Immaterielle Vermögenswerte (Entwicklung)3.000
Kasse3.000

Nach erfolgreicher Zulassung (Jahr 4) beginnt die Abschreibung über 10 Jahre:

KontoSollHaben
Abschreibungsaufwand300
Kumulierte Abschreibung – Immaterielle VW300

IAS 38 Research — Häufige Fehler

  • Unzureichende Dokumentation der Aktivierungskriterien: Viele Unternehmen aktivieren Entwicklungskosten, können aber später nicht alle sechs Kriterien nachweisen. Prüfer und Regulatoren fordern detaillierte Projektdokumentationen und Gating-Entscheidungen (IAS 38.59).
  • Verschwimmung von Forschungs- und Entwicklungsphasen: Besonders bei agilen Entwicklungsansätzen ist unklar, wann die Entwicklungsphase tatsächlich beginnt. Nachträgliche Umklassifizierungen sind nicht zulässig; Reklassifizierungen von aktivierten in Aufwandskosten führen zu Korrektureinträgen (IAS 38.20).
  • Einbeziehung nicht direkt zurechenbarer Gemeinkosten: Allgemeine F&E-Overheads, Verwaltungskosten und Vertriebskosten dürfen nicht aktiviert werden, nur direkt zurechenbare Kosten (Materialien, Spezialisten, direkte Maschinenlaufzeiten). Dies wird in Audits häufig übersehen.

IAS 38 Research — Key Paragraphs

  • IAS 38.20: Definition der Forschungsphase – sofortige Aufwandserfassung erforderlich
  • IAS 38.54: Interne Forschung – nicht aktivierbar
  • IAS 38.57: Sechs Aktivierungskriterien für Entwicklungskosten (zentrale Prüfliste)
  • IAS 38.65–66: Komponenten der Herstellungskosten (direkte vs. indirekte)
  • IAS 38.97: Beginn der Abschreibung – ab Verfügbarkeit
  • IAS 36.10–14: Werthaltigkeitsprüfung für aktivierte immaterielle Vermögenswerte