IASB schlägt Erweiterung der Konsolidierungsausnahme für förderfähige KMU vor

12. Mai 2026

Der IASB hat einen Exposure Draft mit eng gefassten Änderungen am IFRS für KMU veröffentlicht, der die bestehende Konsolidierungsausnahme ausweiten würde. KMU, die bestimmte Kriterien erfüllen, könnten von der Pflicht zur Erstellung von Konzernabschlüssen befreit werden, was den Berichtsaufwand für qualifizierende Unternehmen reduziert. Die Stakeholder sind aufgefordert, Stellungnahmen bis zum Fristende einzureichen.

Der IASB hat einen Exposure Draft mit eng gefassten Änderungen am IFRS für KMU veröffentlicht, der die bestehende Konsolidierungsausnahme auf eine breitere Gruppe förderfähiger kleiner und mittelständischer Unternehmen ausweitet. Der Vorschlag reagiert auf Rückmeldungen von Erstellern und nationalen Standardsetzern, die Konsolidierungsanforderungen als unverhältnismäßige Belastung für kleinere Unternehmen mit relativ einfachen Konzernstrukturen identifiziert haben.

Hintergrund: Die aktuelle Konsolidierungsausnahme

Der IFRS für KMU enthält bereits eine Konsolidierungsausnahme, deren Anwendungsbereich jedoch begrenzt ist. Nach den aktuellen Regelungen können sich nur Unternehmen qualifizieren, deren Muttergesellschaft öffentlich zugängliche Konzernabschlüsse nach vollständigem IFRS (oder IFRS für KMU) erstellt. Dies lässt viele KMU — insbesondere solche in Jurisdiktionen, in denen die Berichterstattung auf Mutterebene abweicht — außen vor.

Der Rahmen von IFRS 10 Konzernabschlüsse nach vollständigem IFRS enthält eine ähnliche Ausnahme, doch ist dieser Standard für KMU nicht anwendbar. Die vorgeschlagene Änderung gleicht die auf KMU-Ebene verfügbare Erleichterung effektiv an die für größere Unternehmen bereits etablierten Grundsätze an.

Was der ED vorschlägt

Gemäß den vorgeschlagenen Änderungen wäre ein KMU von der Pflicht zur Erstellung von Konzernabschlüssen befreit, wenn es kumulative Kriterien erfüllt, die voraussichtlich Folgendes umfassen:

  • Das Unternehmen ist selbst eine Tochtergesellschaft, und seine endgültige oder zwischengeschaltete Muttergesellschaft erstellt öffentlich zugängliche Konzernabschlüsse
  • Die Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens sind nicht öffentlich gehandelt
  • Das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften überschreiten zusammen keine quantitativen Schwellenwerte (im endgültigen Standard zu bestätigen)
Wenn die Ausnahme gilt, wäre das KMU weiterhin verpflichtet offenzulegen, dass es die Ausnahme in Anspruch genommen hat, und die Muttergesellschaft zu identifizieren, deren Konzernabschlüsse öffentlich zugänglich sind.

Auswirkungen für Ersteller

Für Finanzteams von KMU-Tochtergesellschaften größerer Konzerne könnte diese Änderung eine erhebliche und kostspielige Berichtspflicht beseitigen. Die Erstellung von Konzernabschlüssen erfordert Konsolidierungsanpassungen, konzerninterne Eliminierungen und oft einen erweiterten Prüfungsumfang — Aufwand, der kaum informativen Mehrwert bieten kann, wenn die Muttergesellschaft bereits Konzernkonten erstellt.

Unternehmen, die derzeit KMU-Konzernabschlüsse erstellen, sollten prüfen, ob sie sich nach den vorgeschlagenen Kriterien qualifizieren würden. Es lohnt sich auch, Prüfer und Regulierungsbehörden frühzeitig einzubeziehen, da einige Jurisdiktionen zusätzliche lokale Anforderungen stellen können, die die praktische Verfügbarkeit der Ausnahme nach der Übernahme einschränken.

Die Kommentierungsfrist bietet die Gelegenheit, Implementierungsbedenken zu äußern, insbesondere zu den vorgeschlagenen Schwellenwerten und zur Behandlung von Zwischenholdinggesellschaften.

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