IASB-Update Juli 2026: Post-Implementation Review zu IFRS 16 abgeschlossen, Klassifizierung von Steueraufwendungen nach IFRS 18 schreitet voran

22. Juli 2026

Der IASB hat die Post-Implementation Review zu IFRS 16 Leasingverhältnisse abgeschlossen und einstimmig festgestellt, dass der Standard wie beabsichtigt funktioniert — dabei wurden jedoch zwei neue eng gefasste Projekte zu Kostensenkung und Mietzugeständnissen eröffnet. Getrennt davon stimmte der Board mit 10 zu 2 dafür, dass Unternehmen bestimmte Steueraufwendungen, die keine Ertragsteuer sind, nach IFRS 18 innerhalb derselben Kategorie in der Gewinn- und Verlustrechnung klassifizieren müssen.

Post-Implementation Review zu IFRS 16 — Vorschriften als funktionsfähig bestätigt

Der IASB hat seine Post-Implementation Review (PIR) zu IFRS 16 Leasingverhältnisse abgeschlossen und einstimmig (12 von 12 Mitgliedern) festgestellt, dass die Vorschriften des Standards insgesamt wie beabsichtigt funktionieren. Dies ist ein bedeutender Meilenstein: PIRs sind das Instrument, mit dem der Board formal bewertet, ob ein Standard nach mehrjähriger Anwendung die beabsichtigten Verbesserungen der Finanzberichterstattung liefert — und ein klares Ergebnis von „funktioniert wie beabsichtigt“ bedeutet, dass keine grundlegende Überarbeitung geplant ist.

Dennoch brachte die Review einige engere Fragestellungen zutage, die der Board weiterverfolgen will:

  • Neues Forschungsprojekt zur Kostensenkung für Leasingnehmer, mit besonderem Fokus auf die Neubewertung von Leasingverbindlichkeiten und die Wahl der Abzinsungssätze — ein Bereich, den Ersteller als operativ belastend eingestuft haben.
  • Neues eng gefasstes Projekt zur Klärung, wie ein Leasingnehmer IFRS 16 zusammen mit IFRS 9 Finanzinstrumente bei der Bilanzierung von Mietzugeständnissen anwendet.
  • Angaben zu Zahlungsströmen: Der Board hat vorläufig beschlossen (11 von 12 dafür), zu prüfen, ob Leasingnehmer verpflichtet werden sollen, die Komponenten der gesamten leasingbezogenen Mittelabflüsse zusammen mit dem konkreten Posten der Kapitalflussrechnung anzugeben, in dem jede Komponente ausgewiesen wird.
  • Fragen zu Sale-and-Leaseback-Transaktionen einzelner Vermögenswerte werden in der nächsten Agenda-Konsultation des Board behandelt statt als eigenständiges Projekt, und der entsprechende Punkt wurde aus der Wartungspipeline entfernt.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Due Process Oversight Committee plant der IASB, im vierten Quartal 2026 eine Projektzusammenfassung und ein Feedback Statement zur PIR zu veröffentlichen.

IFRS 18 — Klassifizierung von Steueraufwendungen als Ersatz für die Ertragsteuer

Getrennt davon hat der Board seine Arbeit an IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss vorangebracht — insbesondere zur Frage, wie Unternehmen Steuern oder andere Abgaben darstellen sollen, die nach IAS 12 nicht formal als Ertragsteuer gelten, wirtschaftlich aber wie eine solche wirken, einschließlich einiger Nicht-Ertragsteuern, die im Zusammenhang mit den OECD-Pillar-Two-Modellregeln Aufmerksamkeit erregt haben.

Mit 10 zu 2 Stimmen hat der Board vorläufig beschlossen, dass ein Unternehmen Steueraufwendungen, die von einer Regierung als direkter Ersatz für die Ertragsteuer auferlegt werden, innerhalb der Kategorie Ertragsteuern in der Gewinn- und Verlustrechnung klassifizieren muss — allerdings nur dann, wenn die zugrunde liegende Gesetzgebung vorschreibt, dass der Steuerpflichtige entweder Ertragsteuer oder eine bestimmte alternative Abgabe zu zahlen hat (d. h. die Abgaben sind sich gegenseitig ausschließende Alternativen, nicht kumulativ).

Zur Untermauerung hat der Board zudem vorläufig beschlossen (11 von 12 dafür), dass Unternehmen:

  • diese Ersatzsteueraufwendungen vom regulären Ertragsteueraufwand getrennt ausweisen müssen;
  • die Art der Abgabe und die Berechnungsgrundlage angeben müssen; und
  • durch die Reklassifizierung betroffene Ergebniszwischensummen angemessen kennzeichnen müssen, damit Adressaten Ersatzabgaben von konventioneller Ertragsteuer unterscheiden können.
Der Board wird die verbleibenden Aspekte der Änderung an IFRS 18 in künftigen Sitzungen weiter beraten — es handelt sich noch nicht um einen endgültigen Standard.

Warum das relevant ist

Für Leasingnehmer ist das Ergebnis der PIR größtenteils beruhigend: Es sind keine grundlegenden Änderungen der Leasingbilanzierung zu erwarten, auch wenn die Klarstellungen zu Zahlungsstromangaben und Mietzugeständnissen im Auge behalten werden sollten, falls Ihr Leasingbestand wesentlich ist. Für Ersteller, die sich mit Pillar Two oder ähnlichen Ersatzsteuerregimen auseinandersetzen, ist der vorläufige IFRS-18-Beschluss das bisher klarste Signal, wie diese Abgaben darzustellen sind — es lohnt sich, Steuer- und Reporting-Teams schon jetzt darauf hinzuweisen, noch vor der endgültigen Formulierung.

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